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1 возбуждать иск
eine Klage erheben, einen Einspruch erhebenНемецко-русский и русско-немецкий словарь деловой и банковской лексики > возбуждать иск
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2 подавать жалобу
v1) gener. (etw.) klagbar mächen (на что-л.), (j-m) eine Klage zustellen (кому-л.), (на кого-л., на что-л.) Beschwerde gegen (j-n), über (etw.) führen, Klage erheben (íà êîãî-ë.; gegen A), Klage erheben (gegen A) (на кого-л.), eine Klage eingeben, eine Klage gegen (j-n) anstrengen (на кого-л.), gegen (j-n) klagbar vorgehen (на кого-л.), gegen (j-n) klagbar werden (на кого-л.), schürgen (на кого-л.)2) obs. eine Klage anstellen3) milit. Beschwerde führen, eine Beschwerde einleiten, eine Beschwerde einreichen (в письменном виде)4) law. Beschwerde einlegen, Rekurs einlegen, ausklagen, eine Klage einreichen, einen Strafantrag stellen (с целью возбудить уголовное дело), verklagen (на кого-л.), rekurrieren, sich beschweren5) fin. Beschwerde einreichen6) patents. Rechtsbeschwerde einlegen, einklagen7) f.trade. eine Klage erheben gegen (íà êîãî-ë.; Akk), eine Beschwerde einlegen, eine Klage erheben -
3 возбудить иск
vlaw. Klage erheben, eine Klage anhängig machen (против кого-л.), eine Klage anstrengen, eine Klage einreichen, eine Klage erheben, klagen, verklagen -
4 предъявлять иск
v1) gener. (etw.) vor Gericht einklagen (о чём-л.), gegen (j-n) klagbar vorgehen (к кому-л.), gegen (j-n) klagbar werden (к кому-л.)2) law. eine Klage einreichen, eine Klage erheben, (к кому-л.) jemanden in Anspruch nehmen, klagen, verklagen (кому-л.)3) econ. einfordern4) patents. einklagen5) f.trade. eine Klage erheben gegen (к кому-л.), vor Gericht einklagen -
5 возбуждать иск
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6 предъявлять иск
verklagen vt; eine Klage erheben, eine Klage führen, eine Klage anhängig machenНемецко-русский и русско-немецкий словарь деловой и банковской лексики > предъявлять иск
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7 предъявить иск
v1) gener. einklagen (к кому-л.)2) law. (vor Gericht) Klage einbringen, (vor Gericht) Klage erheben, (vor Gericht) eine (gerichtliche) Klage anstrengen, (vor Gericht) einen Prozeß anstrengen, (vor Gericht) einen Prozeß einleiten, geltend machen (íàïð. Schadenersatzanspruch), gerichtlich belangen, klage erheben, klagen, (vor Gericht) klagen3) econ. einfordern, (кому-л.) jmdn. unter Anklage stellen4) busin. (кому-л.) unter Anklage stellen -
8 подать жалобу
1. n1) gener. Strafantrag stellen, gegen (j-n) Beschwerde erheben (на кого-л.), gegen (j-n) Klage erheben (на кого-л.)2) law. (апелляционную) Berufung einlegen, (апелляционную) Beschwerde einlegen, Beschwerde einlegen, Beschwerde erheben, Beschwerde führen, (апелляционную) Rechtsmittel einlegen, (апелляционную) Rekurs einlegen3) offic. eine Beschwerde anbringen
2. v1) gener. einklagen2) law. den Beschwerdeweg beschreiten, den Beschwerdeweg gehen -
9 подать в суд
1. n1) gener. (на кого-л.) (die) Anklage gegen (j-n) erheben (за что-л.), Strafantrag stellen, eine Klage bei Gericht einreichen, gegen (j-n) gerichtlichvorgehen (на кого-л.), (на кого-л.) j-n bein Gericht verklagen2) law. eine Sache rechtshängig machen, sich an ein Gericht wenden, vor Gericht gehen, Anzeige erstatten3) busin. (на кого-л.) gegen jmdn. Anklage erheben (за что-л.)
2. v1) gener. gerichtlich einschreiten, verklagen2) law. einklagen, klagen
См. также в других словарях:
Erheben — Erhêben, verb. irreg. act. S. Heben. 1. Die Schwere eines Körpers durch seine Kräfte überwinden. So sagt man im gemeinen Leben, es ist zu schwer, ich kann es kaum erheben, so wie man in ähnlichem Verstande sagt, erbeißen, erkauen, erbiegen u.s.f … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
erheben — protestieren; aufbegehren; auflehnen; rebellieren; widersetzen; opponieren; sträuben; ermitteln; messen; abmessen; vermessen; eichen; … Universal-Lexikon
Klage — Vorhaltung; Beschwerde; Anklage; Klageschrift; Wehklagen; Gejammer; Wehgeschrei; Lamento (umgangssprachlich); Jammer * * * Kla|ge [ kla:gə], die; , n … Universal-Lexikon
Klage, die — Die Klage, plur. die n, das Abstractum des folgenden Zeitwortes, die Handlung des Klagens, und die Worte und Töne, wodurch solches geschiehet, der Ausdruck unangenehmer Empfindungen durch Töne, und besonders durch Worte. 1. Überhaupt, wo es am… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
erheben — er·he̲·ben; erhob, hat erhoben; geschr; [Vt] 1 etwas erheben etwas aus einem bestimmten Grund in die Höhe heben ≈ emporheben <das / sein Glas auf jemandes Wohl, die Hand zum Gruß / Schwur erheben; etwas mit erhobener Hand tun> 2 etwas… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Klage — (lat. Actio), in Privatrechtsstreitigkeiten die Geltendmachung eines Anspruchs durch Anrufung des Gerichts. Die Partei, die K. erhoben hat, heißt Kläger (actor), der Gegner, gegen den sie gerichtet ist, Beklagter. In jedem privatrechtlichen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Klage — klagen: Das seiner Herkunft nach lautnachahmende Verb (mhd. klagen, ahd. klagōn) bedeutete zunächst »vor Trauer oder Schmerz schreien, jammern«. Der rechtliche Sinn des Wortes entwickelte sich schon früh aus dem Brauch, bei der Ertappung eines… … Das Herkunftswörterbuch
Entwurf für eine Europäische Verfassung — Europaflagge Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) war ein 2004 unterzeichneter, aber nicht in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag, durch den das politische System der Europäischen Union reformiert werden sollte. Insbesondere… … Deutsch Wikipedia
Vertrag über eine Verfassung für Europa — Die EU im Jahr 2004 Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) war ein 2004 unterzeichneter, aber nicht in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag, durch den das politische System der Europäischen Union reformiert werden sollte.… … Deutsch Wikipedia
Hisba-Klage — Die Hisbah ist im Islam eine religiöse Institution unter der Autorität des Staates für die Wahrung der Ordnung nach den Gesetzen Allahs. Inhaltsverzeichnis 1 Hisbah als Pflicht eines Muslims 2 Hisbah als Staatspflicht 3 Muhtasib als Hisbah… … Deutsch Wikipedia
Edikt — (lat.), im allgemeinen jede obrigkeitliche Bekanntmachung und Verordnung. In der römischen Republik sind die Edikte der Prätoren und der Provinzialstatthalter (edicta magistratuum) von großer Bedeutung für die Entwickelung des Privatrechts… … Meyers Großes Konversations-Lexikon